Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Hängegleiter-Passagierflüge
alpstein-paragliding.ch (Sven Albert)
Sven Albert bietet als selbstständiger Unternehmer Passagierflüge mit Hängegleitern (Gleitschirm) an. Der Passagier bestätigt mit seiner Unterschrift, oder auf andere Weise, die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Der besseren Verständlichkeit halber werden Personen in der männlichen Form genannt – gemeint sind aber sämtliche Geschlechter.
Vertragsschluss und salvatorische Klausel
Der Vertrag zwischen den Parteien kommt mit der verbindlichen Buchung durch den Passagier zustande. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein sollten, bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Zahlung und Gutscheine
Es wird kein Flugticket ausgestellt. Die Namen der Vertragsparteien (Luftfrachtführer und Passagier) und der bezahlte Flugpreis ergeben sich aus der Korrespondenz bei Vertragsschluss. Der Flugpreis ist in jedem Fall nach dem Flug in bar oder per TWINT zu bezahlen.
Gutscheine werden nach Zahlungseingang (Zahlung per Überweisung oder per TWINT) an den Käufer verschickt. Näheres dazu per Antwort E-Mail bei Buchung. Gutscheine können nicht Rückerstattet werden.
Pilot und Gerät
Der Pilot des Passagierflugs ist im Besitz der dafür notwendigen amtlichen Bewilligung. Der Pilot ist der Kommandant des Biplace-Hängegleiters und der Passagier verpflichtet sich, seinen Weisungen zu folgen. Der verwendete Hängegleiter ist für Passagierflüge geeignet und ordnungsgemäss gewartet. Der Pilot führt ein Rettungsgerät (Notfallschirm) mit sich.
Gesundheit und Ausrüstung des Passagiers
Der Passagier bestätigt, nicht unter gesundheitlichen Problemen (psychischer und physischer Natur) zu leiden, welche auf die sichere Durchführung eines Passagierflugs mit einem Hängegleiter Auswirkungen haben könnten. Im Zweifelsfall orientiert er das alpstein-paragliding.ch (Sven Albert) oder [den Piloten] spätestens während den Startvorbereitungen. Es soll in einem solchen Fall gemeinsam entschieden werden, ob der Passagierflug durchgeführt werden kann. Die endgültige Entscheidung liegt beim Piloten. Der Passagier verpflichtet sich, einen geeigneten eigenen oder den ihm zur Verfügung gestellten Helm und festes Schuhwerk zu tragen. Der Pilot kann zusätzliche Vorgaben (z.B. lange Hosen, warme Kleidung o.ä.) machen.
Haftungsausschluss
Der Passagier ist sich bewusst, dass die Teilnahme an einem Hängegleiterflug mit Risiken verbunden ist. Da beispielsweise bei Hängegleitern das Fahrwerk den Beinen von Pilot und Passagier entspricht, kann es bei harten Landungen oder Startabbrüchen zu Verletzungen kommen. Zudem kann das Risiko von plötzlichen, unvorhersehbaren Windeinflüssen nicht ausgeschlossen werden. Die Haftung des alpstein-paragliding.ch (Sven Albert) und des Piloten für Körper- und Sachschäden, welche dem Passagier während eines Hängegleiterfluges entstanden sind, wird ausdrücklich wegbedungen. Für den Fall, dass aus rechtlichen Gründen ein Haftungsausschluss nicht möglich sein sollte, so hat die alpstein-paragliding.ch (Sven Albert) eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von maximal CHF 5.000.000 abgeschlossen. In solchen Fällen wird die Haftung des alpstein-paragliding.ch (Sven Albert) auf maximal diesen Betrag beschränkt.
Minderjährige oder unmündige Passagiere
Minderjährige oder entmündigte Passagiere benötigen das Einverständnis eines Inhabers der elterlichen Gewalt oder eines gesetzlichen Vertreters. Ist eine solche bei der Durchführung des Fluges nicht vor Ort, so muss vorgängig dem alpstein-paragliding.ch (Sven Albert) eine schriftliche Einverständniserklärung vorgelegt werden.
Termin, Durchführungsort, Dauer und Annullation durch den Veranstalter
Termine für die Durchführung von Passagierflügen werden vorgängig (auch kurzfristig) vereinbart. Änderungen des Durchführungstermins können aufgrund des Wetters oder aus organisatorischen Gründen notwendig werden. Der Pilot entscheidet endgültig, ob die Durchführung eines Passagierfluges möglich ist oder nicht. Nach Möglichkeit wird der Passagierflug auf den nächsten freien Termin verschoben. Ist ein Ausweichtermin nicht möglich und liegen die Gründe für die Absage des ursprünglichen Termins nicht beim Passagier, so kann dieser den bezahlten Flugpreis zurückfordern. Die Dauer eines Passagierfluges richtet sich nach den Meteo-Verhältnissen. Ist dem Passagier eine Mindestdauer des Fluges zugesichert worden und konnte diese nicht erreicht werden, so kann er pro rata der effektiven zur zugesagten Flugzeit die Differenz des Flugpreises zurückfordern.
Weitergehende Ansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.
Versicherung des Passagiers bei einem Unfall
Der Passagier bestätigt, dass er gegen die Folgen eines Unfalls (auch bei einem Hängegleiterflug) versichert ist. Über die alpstein-paragliding.ch (Sven Albert) (oder den Piloten) besteht keine Unfallversicherung.
Foto- und Filmaufnahmen
Dem Passagier ist es gestattet, eine kleine Kompaktkamera (Typ GoPro) mitzuführen. Diese ist sachgerecht zu befestigen. Der Pilot entscheidet verbindlich über die Art und Weise der Befestigung. Mobiltelefone und Kameras mit Wechselobjektiven dürfen während dem Flug nicht benutzt werden. Der Pilot kann Ausnahmen davon unter (Sicherheits-)Auflagen gestatten.
Gerichtstand für Passagiere aus den USA oder Kanada
Passagiere aus den USA oder Kanada verzichten ausdrücklich für allfällige Streitigkeiten aus dem Passagierflug auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada und nehmen zur Kenntnis, dass sich weder die alpstein-paragliding.ch (Sven Albert) oder Piloten die für Sven Albert fliegen auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada einlassen.
Ordentlicher Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag über den Passagierflug sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der alpstein-paragliding.ch (Sven Albert) zuständig. Es ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.